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Leinenpflicht ab 1. April bis 31. Juli

Mit der Revision der Jagdverordnung hat der Landrat eine Leinenpflicht für Hunde beschlossen. Somit sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Vierbeiner vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und in Waldrandgebieten an der Leine zu führen. Eine Ausnahme von dieser Pflicht gilt für Arbeitshunde.

 

Link zur Medienmitteilung des Kantons.